Schaltet den Kopf ein!
Dabei stellte sie die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vor, die u.a. eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h sowie eine Haftpflichtversicherung vorschreibt. Liegt keine Versicherung vor, ist ein Bußgeld zu zahlen und für Schäden persönlich zu haften. Zudem besteht für Führen von E-Scooter im Straßenverkehr ein Mindestalter von 14 Jahren.
Grundsätzlich gelten für E-Scooter die Verkehrsregeln wie für Fahrradfahrer, beispielsweise bei der Frage, wo man mit E-Scootern fahren darf. Bezüglich Alkohol und Drogen sind jedoch die Regeln für Autofahrer einschlägig, da der E-Scooter als Kraftfahrzeug deklariert ist. Frau Zapf erklärte auch, dass keine Person auf dem E-Scooter mitgenommen werden darf. Sie betonte auch, dass bei Missachtung der Regeln ein Punkt in Flensburg bzw. der Führerschein erst später erworben werden kann.
Des Weiteren empfahl sie, sich durch das Anschalten des Lichts sowie helle Kleidung sichtbar zu machen, um nicht übersehen zu werden. Auch ist ein Helm nicht verpflichtend, aber aus Gründen der Sicherheit sehr empfehlenswert.
„Vermeidet Strafen und achtet auf eure Sicherheit im Straßenverkehr“ riet sie den Klassen. Das seien alles keine überraschenden Verhaltensweisen und Regeln, aber äußerst hilfreich, um Unfälle zu vermeiden. Und wenn man den Kopf einschaltet, befolgt man diese ohnehin!
Herzlichen Dank an Frau Zapf für diesen engagierten Vortrag sowie die Geschichten zu (Un-)Fällen aus der Praxis.

